Alle selbständigen Immobilienmakler (auch freie Handelsvertreter – sogenannte "HGB’ler") und Wohnimmobilienverwalter müssen ab dem 01. August 2018 nach §34C der Gewerbeordnung (GewO) regelmäßig in einem Zeitraum von 3 Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fach-Fortbildungen absolvieren und den Gewerbeämtern und allen Kunden nachweisen (dies gilt auch für Verwalter und Makler mit vielen Jahren Berufserfahrung oder mit der Ausbildungen als Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt).